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   VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04   

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VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04 (https://dejure.org/2006,30682)
VG Bremen, Entscheidung vom 06.02.2006 - 2 K 2905/04 (https://dejure.org/2006,30682)
VG Bremen, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 2 K 2905/04 (https://dejure.org/2006,30682)
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  • OVG Bremen, 13.09.1983 - 1 BA 71/82

    Rechtmäßigkeit einer Erschließungsbeitragsforderung für erstmalige

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    Es hat bei altstädtischen Straßen regelmäßig unterstellt, dass sie bereits hergestellt waren (für die Violenstraße als "seit unvordenklicher Zeit vorhandene Straße" OVG Bremen, Urteil vom 29.04.1975 - II BA 130, 74; für Große Hundestraße, Kreyenstraße, Pelzerstraße als "alte innerstädtische Straßen" OVG Bremen, Urteil vom 23.09.1980 - 1 BA 20/80; für die Molkenstraße, Kurze Wallfahrt und Jacobikirchhof als ebenfalls "seit unvordenklicher Zeit vorhandene und als anbaufertig angesehene Straßen" OVG Bremen, Urteil vom 13.09.1983 - 1 BA 71/82).

    Entsprechend hat das OVG Bremen bei einem vergleichbaren Umgestaltungsvorhaben die Einbeziehung der vorhandenen Straßen Molkenstraße, Kurze Wallfahrt und Jacobikirchhof in den neugestalteten Blockbinnenhof Jacobikirchhof in der Bremer Altstadt nicht als erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage, sondern ausschließlich als Erweiterung der schon vorhandenen alten Straßen angesehen, selbst wenn dort eine umfangreiche Verbreiterung vorlag (OVG Bremen, U. v. 13.09.1983 - 1 BA 71/82).

    Dass das OVG Bremen im U. v. 13.09.1983 (1 BA 71/82) zu Unrecht auf das Erschließungsbeitragsrecht gestützte Bescheide durch Anwendung des OG 73 gehalten hat, veranlasst die Kammer ebenfalls zu keiner anderen Bewertung.

    Demzufolge hatte das OVG Bremen die Frage der Auswechslung der Rechtsgrundlage in dem Urteil vom 13.09.1983 (1 BA 71/82) zutreffend auch nicht am Maßstab der Vorschriften des BremGebBeitrG geprüft.

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    Soweit sich die Antragsgegnerin auf die von ihr angeführte Rechtsprechung beruft (BVerwG, U. v. 09.12.1988 - 8 C 72/87 in DVBl. 1989, 420; OVG Münster, U. v. 31.01.2003 - 3 A 835/00 in DÖV 2003, 592), führt dieses hier nicht weiter.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 09.12.1988 a.a.O.) bezog sich auf bayerische Vorschriften, diejenige des OVG Münster (U. v. 31.01.2003 a.a.O.) auf das in Nordrhein-Westfalen anzuwendende Recht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00

    Straßenbeleuchtung als flächenmäßige Teileinrichtungen, deren endgültige

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    Soweit sich die Antragsgegnerin auf die von ihr angeführte Rechtsprechung beruft (BVerwG, U. v. 09.12.1988 - 8 C 72/87 in DVBl. 1989, 420; OVG Münster, U. v. 31.01.2003 - 3 A 835/00 in DÖV 2003, 592), führt dieses hier nicht weiter.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 09.12.1988 a.a.O.) bezog sich auf bayerische Vorschriften, diejenige des OVG Münster (U. v. 31.01.2003 a.a.O.) auf das in Nordrhein-Westfalen anzuwendende Recht.

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    "Zwar hat das Gericht nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO auch andere als die in den angefochtenen Bescheiden angegebenen Rechtsgrundlagen zu prüfen und heranzuziehen (BVerwG, Urteil v. 21.11.1989 - 9 C 28.89; Beschluss v. 05.12.1993 - 7 B 107.92; OVG Bremen, Urteil v. 17.12.1985 - 1 BA 71/85; Urteil v. 11.09.1990 - 1 BA 14/90), soweit dieses nicht mit einer Wesensveränderung der Bescheide verbunden ist, bzw. bei einer solchen wesentlichen Änderung in Gehalt und Ausspruch der Bescheide ggf. einen fehlerhaften Verwaltungsakt in einen rechtmäßigen Verwaltungsakt umzudeuten (BVerwG, Beschluss v. 01.07.1983 - 2 B 167.81 in DÖV 85, 152; Weyreuther, "Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten", in DÖV 1985, S. 126), doch sind die Grenzen einer solchen Auswechslung der Rechtsgrundlage oder der Umdeutung dort gegeben, wo zwingende spezialgesetzliche Verfahrensvorschriften dem Schutze der Betroffenen dienen sollen und eine Verletzung insoweit zu "absoluten Aufhebungsgründen" führt (vgl. Kopp, Komm. z. VwVfG, 5. Aufl., zu § 46, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    Im Urteil des BVerwG vom 22.08.1975 (IV C 11.73 in BVerwGE 49, 131) ist ausgeführt, dass eine nach den Merkmalen der endgültigen Herstellung in einer Erschließungsbeitragssatzung fertiggestellte Erschließungsanlage nicht in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzt wird, wenn durch eine spätere Satzungsänderung weitergehende Merkmale der endgültigen Herstellung eingeführt werden.
  • BVerwG, 05.02.1993 - 7 B 107.92

    Verfahrensfehler - Heilung - Begründung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    "Zwar hat das Gericht nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO auch andere als die in den angefochtenen Bescheiden angegebenen Rechtsgrundlagen zu prüfen und heranzuziehen (BVerwG, Urteil v. 21.11.1989 - 9 C 28.89; Beschluss v. 05.12.1993 - 7 B 107.92; OVG Bremen, Urteil v. 17.12.1985 - 1 BA 71/85; Urteil v. 11.09.1990 - 1 BA 14/90), soweit dieses nicht mit einer Wesensveränderung der Bescheide verbunden ist, bzw. bei einer solchen wesentlichen Änderung in Gehalt und Ausspruch der Bescheide ggf. einen fehlerhaften Verwaltungsakt in einen rechtmäßigen Verwaltungsakt umzudeuten (BVerwG, Beschluss v. 01.07.1983 - 2 B 167.81 in DÖV 85, 152; Weyreuther, "Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten", in DÖV 1985, S. 126), doch sind die Grenzen einer solchen Auswechslung der Rechtsgrundlage oder der Umdeutung dort gegeben, wo zwingende spezialgesetzliche Verfahrensvorschriften dem Schutze der Betroffenen dienen sollen und eine Verletzung insoweit zu "absoluten Aufhebungsgründen" führt (vgl. Kopp, Komm. z. VwVfG, 5. Aufl., zu § 46, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76

    Entstehung einer Beitragspflicht - Vermessung von erschlossenen Grundstücken und

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    Gehört der Grunderwerb nicht zu den Herstellungsmerkmalen, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Beitragspflicht bereits mit der Abrechnungsfähigkeit der Kosten für die technische Herstellung ein (BVerwG, Urteil vom 08.02.1974 - IV C 21.72 in Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15; Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 17.76 in KStZ 1980, S. 52).
  • OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 BA 71/85

    Abschleppen; Kostenerstattung; Parkverbot; Halter; Fahrer

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    "Zwar hat das Gericht nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO auch andere als die in den angefochtenen Bescheiden angegebenen Rechtsgrundlagen zu prüfen und heranzuziehen (BVerwG, Urteil v. 21.11.1989 - 9 C 28.89; Beschluss v. 05.12.1993 - 7 B 107.92; OVG Bremen, Urteil v. 17.12.1985 - 1 BA 71/85; Urteil v. 11.09.1990 - 1 BA 14/90), soweit dieses nicht mit einer Wesensveränderung der Bescheide verbunden ist, bzw. bei einer solchen wesentlichen Änderung in Gehalt und Ausspruch der Bescheide ggf. einen fehlerhaften Verwaltungsakt in einen rechtmäßigen Verwaltungsakt umzudeuten (BVerwG, Beschluss v. 01.07.1983 - 2 B 167.81 in DÖV 85, 152; Weyreuther, "Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten", in DÖV 1985, S. 126), doch sind die Grenzen einer solchen Auswechslung der Rechtsgrundlage oder der Umdeutung dort gegeben, wo zwingende spezialgesetzliche Verfahrensvorschriften dem Schutze der Betroffenen dienen sollen und eine Verletzung insoweit zu "absoluten Aufhebungsgründen" führt (vgl. Kopp, Komm. z. VwVfG, 5. Aufl., zu § 46, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    Gehört der Grunderwerb nicht zu den Herstellungsmerkmalen, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Beitragspflicht bereits mit der Abrechnungsfähigkeit der Kosten für die technische Herstellung ein (BVerwG, Urteil vom 08.02.1974 - IV C 21.72 in Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15; Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 17.76 in KStZ 1980, S. 52).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 2 B 167.81

    Revisionszulassung wegen der Möglichkeit der Klärung von sich aus der

    Auszug aus VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04
    "Zwar hat das Gericht nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO auch andere als die in den angefochtenen Bescheiden angegebenen Rechtsgrundlagen zu prüfen und heranzuziehen (BVerwG, Urteil v. 21.11.1989 - 9 C 28.89; Beschluss v. 05.12.1993 - 7 B 107.92; OVG Bremen, Urteil v. 17.12.1985 - 1 BA 71/85; Urteil v. 11.09.1990 - 1 BA 14/90), soweit dieses nicht mit einer Wesensveränderung der Bescheide verbunden ist, bzw. bei einer solchen wesentlichen Änderung in Gehalt und Ausspruch der Bescheide ggf. einen fehlerhaften Verwaltungsakt in einen rechtmäßigen Verwaltungsakt umzudeuten (BVerwG, Beschluss v. 01.07.1983 - 2 B 167.81 in DÖV 85, 152; Weyreuther, "Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten", in DÖV 1985, S. 126), doch sind die Grenzen einer solchen Auswechslung der Rechtsgrundlage oder der Umdeutung dort gegeben, wo zwingende spezialgesetzliche Verfahrensvorschriften dem Schutze der Betroffenen dienen sollen und eine Verletzung insoweit zu "absoluten Aufhebungsgründen" führt (vgl. Kopp, Komm. z. VwVfG, 5. Aufl., zu § 46, Rdnr. 5).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83
  • OVG Bremen, 12.03.1985 - 1 B 6/85
  • OVG Bremen, 10.09.1991 - 1 BA 7/91

    Erweiterung von Erschließungsanlagen; Beitragsfähige Aufwendungen;

  • OVG Bremen, 11.09.1990 - 1 BA 14/90

    Kanalbaubeitrag; Eckgrundstück; Kanalisierte Straßen; Beitragsfestsetzung;

  • VG Bremen, 23.06.2005 - 2 K 482/03

    Heranziehung von Hinterliegergrundstücken zu Verbesserungsbeiträgen

  • OVG Bremen, 23.09.1980 - 1 BA 20/80
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